Pflegereform
Pflegereform 2026/2027: Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit Juni 2026 vor, ist aber noch nicht beschlossen. Geplant ist, dass der heutige Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Pflegegrad 2–5 in ein neues, enger zweckgebundenes Sozialraumbudget überführt und auf 175 € erhöht wird (bis zu 300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren). Für Pflegegrad 1 soll ab Januar 2027 kein Entlastungsbetrag mehr gezahlt werden. Zusätzlich sollen ab 2027 die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 % des bisherigen Niveaus sinken.
Stand: August 2026
Quelle: Deutscher PflegebeistandQualitätsprüfung
Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulant
Der Medizinische Dienst prüft ambulante Pflegedienste jetzt nach Ergebnisqualität statt reinem Doku-Abgleich: aus der Listenprüfung wird ein Fachgespräch, aus dem alten Notenraster werden vier Risikokategorien (A–D). Regelprüfungen müssen künftig zwei Werktage vorher angekündigt werden, gut bewertete Dienste werden nur noch alle zwei Jahre statt jährlich geprüft.
In Kraft seit 1. Juli 2026
Quelle: Medizinischer Dienst Bund