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QPR-Check: Bereit für die neue Qualitätsprüfung ambulanter Betreuungsdienste?

Seit 1. Juli 2026 prüft der Medizinische Dienst ambulante Betreuungsdienste per Fachgespräch statt Doku-Abgleich. Dieser Check bildet alle 9 offiziellen Kriterien aus QPR Teil 1b ab – füllt ihn direkt hier aus, ganz ohne Registrierung.

9 Kriterien3 QualitätsbereicheIn Kraft seit 1.7.2026Quelle: MD-Bund, QPR Teil 1b
Eure Angaben bleiben bei euch: Der Check speichert nur lokal in eurem Browser, nichts wird an Teamcura übertragen. Für Team-Zugriff, dauerhafte Speicherung und Druckansicht fürs Prüfgespräch gibt es die kostenlose Registrierung.
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1Qualitätsbereich 1
  • Ist ein strukturiertes Vorgehen bei der Informationssammlung und der anschließenden Planung und Vereinbarung von Maßnahmen erkennbar? Wurden die individuellen relevanten Einschränkungen, Ressourcen und Fähigkeiten erfasst?
  • Wurden die versorgte Person bzw. ihre An- und Zugehörigen zu ihrer Sichtweise bei der Informationssammlung und der Planung und Vereinbarung von Maßnahmen befragt?
  • Hat der ambulante Betreuungsdienst offenkundige Risiken und Gefahren in der Betreuungssituation erkannt?
  • Wurden vorliegende Risiken und Gefahren bei der Betreuungs- bzw. Maßnahmenplanung berücksichtigt?
  • Wurden der versorgten Person bzw. den An- und Zugehörigen bestehende Risiken und Gefahren und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung aufgezeigt?
  • Wurden offenkundige Anzeichen einer Überforderung des Hilfenetzes, einer abnehmenden Versorgungsbereitschaft oder einer abnehmenden Selbstpflegefähigkeit erkannt?
  • Wurde im Gespräch mit der versorgten Person bzw. den An- und Zugehörigen auf die Möglichkeit einer Destabilisierung hingewiesen? Wurden Möglichkeiten aufgezeigt, ihr entgegenzuwirken?
  • Sind die Interessen an Aktivitäten und Gewohnheiten der versorgten Person bekannt?
  • Wurde bei Bedarf mit der versorgten Person (oder ihren An- und Zugehörigen) eine individuelle Tagesstrukturierung erarbeitet und Unterstützung bei der Umsetzung geleistet?
  • Erhält die versorgte Person Unterstützung dabei, bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Lebensalltag nachzugehen und soziale Kontakte zu pflegen?
2Qualitätsbereich 2
  • Wurden Gespräche mit den An- und Zugehörigen über die Versorgungssituation geführt?
  • Wurden feste Vereinbarungen zur gemeinsamen Gestaltung der Versorgungssituation getroffen?
  • Wurde auf die Wünsche der An- und Zugehörigen zur Gestaltung der Versorgungssituation eingegangen?
  • Wurden im Rahmen der Betreuung mögliche Anzeichen von Gewaltanwendung, Vernachlässigung, Missbrauch oder Unterversorgung wahrgenommen?
  • Wie wurde bei vorliegenden Anzeichen reagiert und welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen?
  • Welche Fragen und Unsicherheiten bestehen im Umgang mit Anzeichen für Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch und Unterversorgung?
3Qualitätsbereich 3
  • Werden geeignete Maßnahmen im Rahmen des internen Qualitätsmanagements durchgeführt, um Qualitätsdefizite zu identifizieren?
  • Werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, um identifizierte Qualitätsprobleme zu beheben?
  • Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verfahren zur Identifizierung von Qualitätsproblemen einbezogen?
  • Werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung evaluiert?
  • Liegt ein spezifischer Hygieneplan vor, der sowohl die notwendige Basishygiene als auch aufgrund einer individuellen Risikobewertung notwendige Hygienemaßnahmen berücksichtigt?
  • Entsprechen die Inhalte des Hygieneplans den fachlichen KRINKO-Empfehlungen (Robert Koch-Institut) zur Basis- und Händehygiene?
  • Stehen die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzkleidung)?
  • Wird die Durchführung innerbetrieblicher Verfahrensweisen regelmäßig überprüft?
  • Verfügen die verantwortliche Fachkraft und ihre Stellvertretung über die notwendige Qualifikation und Erfahrung?
  • Steht die verantwortliche Fachkraft in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis?
  • Steht die stellvertretende verantwortliche Fachkraft in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis?
  • Verfügt die verantwortliche Fachkraft über genügend Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben?
  • Sorgt die verantwortliche Fachkraft für eine fachgerechte Planung, Durchführung und Evaluation der Betreuungsmaßnahmen?
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