Rechtliches

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Diese Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO gilt zwischen dem Betreuungs- oder Pflegedienst, der Teamcura nutzt (nachfolgend Auftraggeber), und dem Anbieter von Teamcura (nachfolgend Auftragnehmer). Sie wird mit der Nutzung von Teamcura Bestandteil des Vertrags und gilt für die gesamte Dauer der Verarbeitung.

Kurz gesagt: Die Daten Ihrer Beschäftigten und der von Ihnen betreuten Menschen gehören Ihnen. Wir verarbeiten sie ausschließlich, um Teamcura für Sie zu betreiben — nach Ihren Weisungen, nicht für eigene Zwecke, und wir geben sie an niemanden weiter außer an das Rechenzentrum, in dem der Server steht.

1. Gegenstand und Dauer

1.1 Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs von Teamcura für den Auftraggeber durchführt. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

1.2 Die Vereinbarung beginnt mit der Nutzung von Teamcura und endet mit dem Ende des Vertrags. Sie gilt darüber hinaus fort, solange der Auftragnehmer noch Daten des Auftraggebers verarbeitet.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Teamcura ist eine Software zur Organisation ambulanter Betreuungs- und Pflegedienste. Verarbeitet wird, was für ihren Betrieb erforderlich ist:

3. Betroffene und Datenarten

BetroffeneDatenarten
Beschäftigte des AuftraggebersName, Zugangsdaten, Rolle, Arbeitszeiten, Einsatzzuordnungen, Urlaubs- und Vertretungsanfragen, Nachrichten
Betreute Personen und deren AngehörigeName, Anschrift, Ansprechpartner, Betreuungsart, Einsatzzeiten, Freitext zu erbrachten Leistungen, Unterschrift auf dem Leistungsnachweis

4. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)

4.1 Teamcura ist keine Pflegedokumentation. Es speichert weder Diagnosen noch Medikation noch Befunde. Erfasst werden Einsatzzeiten, Zuordnungen und die vom Auftraggeber vergebene Betreuungsart; die Felder für Bemerkungen zum Einsatz sind Freitext.

4.2 Weil bereits die Betreuungsart bei einem Pflegedienst einen Rückschluss auf Pflegebedürftigkeit erlaubt und in Freitextfeldern gesundheitsbezogene Angaben stehen können, behandeln beide Parteien diese Daten als Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Gesundheitsvorsorge und der Verwaltung von Systemen im Gesundheits- und Sozialbereich (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO) und unterliegt der Schweigepflicht nach Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

4.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle mit der Verarbeitung befassten Personen der Verschwiegenheit unterliegen — auch nach Ende ihrer Tätigkeit. Das gilt zusätzlich zum Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und zu § 203 StGB, soweit anwendbar.

5. Weisungsbindung

5.1 Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich zunächst aus dem Vertrag und dieser Vereinbarung; einzelne weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform an info@pepelabs.de.

5.2 Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Umsetzung bis zur Klärung aussetzen.

5.3 Eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke findet nicht statt. Insbesondere werden keine Daten des Auftraggebers zur Produktentwicklung, zur Auswertung über Betriebe hinweg, für Werbung oder zum Training von KI-Systemen verwendet.

6. Ort der Verarbeitung

Server, Datenbank, Sicherungen und Mailversand stehen in Rechenzentren der IONOS SE in Deutschland. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Die Maßnahmen werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst. Eine Änderung darf das Schutzniveau nicht unterschreiten. Auf Anforderung stellt der Auftragnehmer eine aktuelle Beschreibung in Textform zur Verfügung.

8. Unterauftragsverarbeiter

8.1 Der Auftraggeber genehmigt allgemein den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter. Derzeit ist das ein einziger:

UnternehmenLeistungOrt
IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Server, Datenbank, Sicherung und MailversandDeutschland

8.2 Mit IONOS besteht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. IONOS ist nach ISO 27001 zertifiziert.

8.3 Ein Wechsel oder eine Ergänzung wird dem Auftraggeber vorher in Textform mitgeteilt. Er kann innerhalb von 14 Tagen aus sachlichem Grund widersprechen; in diesem Fall steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

9. Unterstützung des Auftraggebers

9.1 Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet sie nicht selbst.

9.2 Der Auftragnehmer unterstützt bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit (Kapitel III DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.

9.3 Wird dem Auftragnehmer eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet er dies dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit allen ihm vorliegenden Angaben. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO obliegt dem Auftraggeber.

10. Nachweis und Kontrolle

10.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind.

10.2 Der Auftraggeber kann sich nach Ankündigung mit angemessener Frist von der Einhaltung überzeugen. Prüfungen erfolgen zu üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebsablaufs.

11. Löschung und Rückgabe

11.1 Nach Ende des Vertrags löscht der Auftragnehmer alle Daten des Auftraggebers oder gibt sie nach dessen Wahl zurück. Der Auftraggeber teilt seine Wahl vor Vertragsende mit; ohne Mitteilung wird gelöscht.

11.2 Vor der Löschung erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, seine Daten in einem gängigen Format zu exportieren.

11.3 Sicherungskopien werden bis zu 30 Tage länger aufbewahrt und danach überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; betroffene Daten werden für die Dauer der Aufbewahrung in der Verarbeitung eingeschränkt.

12. Haftung und Schlussbestimmungen

12.1 Für Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO gilt Art. 82 Abs. 2 bis 5 DSGVO. Im Innenverhältnis unterstützen sich die Parteien gegenseitig bei der Aufklärung des Sachverhalts.

12.2 Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieser Vereinbarung vor, soweit sie den Datenschutz betreffen.

12.3 Es gilt deutsches Recht.

Diesen Vertrag für Ihre Unterlagen

Tragen Sie den Namen Ihres Betriebs ein — Sie bekommen die Vereinbarung sofort im vollen Wortlaut per E-Mail, mit dem heutigen Datum. Bewahren Sie die Mail zusammen mit Ihren Vertragsunterlagen auf: Bei einer Qualitäts- oder Datenschutzprüfung ist sie Ihr Nachweis.

Art. 28 Abs. 9 DSGVO verlangt Schriftform, lässt dafür aber ausdrücklich das elektronische Format zu. Benötigen Sie zusätzlich ein handschriftlich unterzeichnetes Papierexemplar, schreiben Sie an info@pepelabs.de.

Stand: August 2026 · Diese Vereinbarung beschreibt den aktuellen Betrieb von Teamcura und wird bei wesentlichen Änderungen angepasst. Wesentliche Änderungen werden vorher mitgeteilt.